TVB Paznaun – Ischgl

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMITTLUNG VON ARBEITSUCHENDEN

Zu den AGBs des Tourismusverbandes Paznaun – Ischgl

1.         Allgemeines; Geltungsbereich der AGB und Vertragsgegenstand

1.1.     Der TVB Paznaun-Ischgl (kurz „TVB) vermittelt arbeitssuchende Personen (im Folgenden kurz: „Arbeitssuchende“) an Mitgliedsbetriebe des TVB (im Folgenden als „Betrieb“ bezeichnet.

1.2.     Die Vermittlung im Sinn des Punktes 1.1 erstreckt sich nur auf den Betrieb eines Online-Anfragesystems (Plattform auf https://www.ischgl.com/de/More/Service/Jobs, kurz „Jobbörse“), auf welchem die Betriebe ihre Stellenanzeigen öffentlich zugänglich machen und potentiell interessierte Arbeitssuchende ihre Anfragen samt (personenbezogener) Daten zur Weiterleitung an die Betriebe hinterlegen. Die Leistungen des TVB gelten mit der Weitergabe der Daten des Arbeitssuchenden an den jeweils nachgefragten Betrieb als vollständig erbracht. Weitere Leistungen erbringt der TVB nicht.

1.3.     Die Vermittlungsleistungen des TVB erfolgen gegenüber Arbeitssuchenden unentgeltlich.

1.4.     Für gegenständliche Vermittlungsleistungen gelten zwischen dem TVB und dem Arbeitssuchendem ausschließlich diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (im Folgenden kurz: „AVB Jobbörse“) in der jeweils im Anfragezeitpunkt (Anfragen des Arbeitssuchenden) auf der Plattform veröffentlichten Fassung.

1.5.     Der TVB ist nicht Vertragspartei eines wie immer gearteten Dienst- oder Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitssuchendem und dem Betrieb.

1.6.     Diese AVB gelten auch nicht für das Rechtsverhältnis zwischen dem TVB und den Betrieben.

2.         Vertragsabschluss mit dem Betrieb

2.1.     Die auf der Plattform veröffentlichten Stellenanzeigen sind unverbindliche Stellenanzeigen der Betriebe. Das Befüllen des Anfragesystems durch den Arbeitssuchenden ist gleichermaßen lediglich eine unverbindliche Bewerbung da.

2.2.     Ein allfälliger Dienst- und/oder Arbeitsvertrag zwischen dem Betrieb als potentiellem Arbeitgeber und dem Arbeitssuchendem wird ausschließlich zwischen diesen beiden abgeschlossen. Der TVB hat darauf keinen Einfluss und wird auch nicht Partei eines solchen Vertrags.

2.3.     Der TVB übernimmt keine Gewähr oder Garantie gegenüber dem Arbeitssuchenden, dass es tatsächlich zu einer Kontaktaufnahme durch den Betrieb und/oder zum Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages kommt. Sowohl der Arbeitssuchende als auch die Betriebe sind frei, miteinander solche Verträge abzuschließen.

3.         Haftungsbeschränkung

3.1.     Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Leistungen des TVB haftet dieser nur bei Vorsatz, mit Ausnahme von Personenschäden. Für letztere haftet er auch bei Fahrlässigkeit.

3.2.     Der TVB übernimmt insbesondere keine Haftung für eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform oder für allfällige Schäden inklusive Folgeschäden, die aus einer mangelnden Verfügbarkeit oder Fehlerhaftigkeit der Plattform entstehen.

3.3.     Der TVB haftet auch nicht für das Verhalten des Betriebes.

3.4.     Der TVB übernimmt daher insbesondere keine Haftung für Gehaltsangaben oder sonstige vom jeweiligen Betrieb veranlassten Daten und Angaben auf der Plattform. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben auf der Plattform sind ausschließlich die Betriebe verantwortlich. Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben in den Stelleninseraten wird vom TVB nicht geprüft.

4.         Datenschutz

4.1.     Der TVB bekennt sich zum umfassenden Datenschutz und verarbeitet personenbezogene Daten des Arbeitssuchendens nur auf rechtmäßige Weise.

4.2.  Nähere Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten finden sich auf unserer Website unter (https://www.ischgl.com/de/Datenschutzerklaerung).

5.         Sonstige Bestimmungen

5.1.     Mündliche Nebenabreden zu diesen AVB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

5.2.     Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AVB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts.

5.3.     Wenn der Arbeitssuchende einen Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vermittlungsbedingungen und/oder Verträgen zwischen dem TVB und dem Arbeitssuchenden über die Vermittlung von Stellenanzeigen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Vermittlerin als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.

5.4.     Soweit der Arbeitssuchende einen Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano-Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.

5.5.     Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AVB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger des TVB über.

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